Teilnahmebedingungen

  1. Anmeldung
    Die Anmeldung erfolgt schriftlich mit dem Anmeldeformular. Nach Ablauf der Anmeldefrist erhalten die Teilnehmenden eine Bestätigung der Anmeldung - sie ist damit für beide Teile verbindlich.
    Die Teilnehmerzahl ist in der Regel aus didaktischen und räumlichen Gründen begrenzt. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.
    Minderjährige können nur durch den gesetzlichen Vertreter angemeldet werden.
    Der Teilnahmepreis ist spätestens bei Beginn der Veranstaltung zu entrichten.
  2. Stornierung
    Stornierungen sind nur schriftlich möglich. Bei Abmeldung nach dem Anmeldeschluss wird der komplette Teilnahmebeitrag in Rechnung gestellt.
    (Diese Kosten sind für den JoMa-Projekt e.V. nicht mehr abwendbar und müssen aus Spendengeldern finanziert werden, deren Verwendung für Kosten, die durch kurzfristige Absagen verursacht sind, nicht vorgesehen ist.)
    Erfolgt die Abmeldung aus zwingenden Gründen (wie z.B. akute Krankheit oder plötzlicher Krankenhausaufenthalt eines Kindes, Ausfall der Betreuungsperson), kann nach entsprechendem Nachweis auf Stornogebühren verzichtet werden.
    Bei unentschuldigter Nichtteilnahme wird der gesamte Teilnahmepreis in Rechnung gestellt.
    Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung.
    Einzelgespräche müssen 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden. Erfolgt eine Absage nicht rechtzeitig, wird eine Ausfallgebühr von 50,- € in Rechnung gestellt. Nach entsprechendem Nachweis über zwingende Gründe (siehe oben) kann auf diese verzichtet werden.
  3. Teilnahme
    Jeder Anmeldende ist verpflichtet, bei der Anmeldung von Minderjährigen dem Veranstalter alle für ihn notwendigen gesundheitlichen Informationen mitzuteilen. Der Veranstalter verpflichtet sich, die im Rahmen seiner Möglichkeiten liegenden Vorkehrungen zu treffen, um insbesondere unheilbar kranken und schwerstbehinderten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bestmögliche Versorgung zukommen zu lassen. Sollte die Sicherstellung einer adäquaten Versorgung nicht möglich sein, kann der JoMa-Projekt e.V. eine Teilnahme absagen.
    Der/die Teilnehmende verpflichtet sich, die Hausordnung des Veranstaltungsortes zu befolgen und den Verlauf der Veranstaltung nicht zu stören.
  4. Leistungsumfang
    Der in der Ausschreibung der Veranstaltung angegebene Teilnahmepreis umfasst alle zur Durchführung des ausgeschriebenen Programms erforderlichen Leistungen. Darüberhinausgehende Leistungen sind in der Ausschreibung vermerkt.
  5. Absage einer Veranstaltung
    Sollte die notwendige Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden oder die Durchführung einer Veranstaltung aus anderen wichtigen Gründen (z.B. Ausfall des/der Referent*in) unmöglich werden, wird die Veranstaltung abgesagt. Alle angemeldeten Personen werden darüber unmittelbar informiert. Bei Ausfall einer Veranstaltung besteht kein Anspruch auf Regress. Bereits bezahlte Gebühren werden umgehend zurückerstattet. Bei längerer Anreise empfehlen wir den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung.
  6. Aufsichtspflicht
    Bei Veranstaltungen, an denen Minderjährige teilnehmen, liegt die Aufsichtspflicht während der Seminarzeiten bei der Referent*in und den ehrenamtlichen Begleiter*innen. Außerhalb der Seminarzeiten liegt die Aufsichtspflicht bei den teilnehmenden Erziehungsberechtigten.
    Bei Seminaren ausschließlich für Minderjährige, wie z.B. Geschwisterseminaren liegt die Aufsichtspflicht während des ganzen Seminars bei der Seminarleitung, den Referent*innen und den ehrenamtlichen Begleiter*innen.
  7. Datenerfassung
    Persönliche Daten werden nur in der internen Adressdatei des JoMa-Projekt e.V. gespeichert. Für die Buchung und Organisation des Seminars werden die Daten an das Tagungshaus weitergegeben. Bei Seminaren, die in Kooperation mit der Deutschen Kinderhospizakademie durchgeführt werden, werden die Daten zur Organisation an diese weitergegeben. Der Wunsch nach Nichtaufnahme oder Löschung der Daten muss dem JoMa-Projekt e.V. schriftlich mitgeteilt werden.
  8. Fotoveröffentlichungen
    Während der Veranstaltungen werden in der Regel Fotos gemacht, die zur Information der Öffentlichkeit auf der Homepage des JoMa-Projekt e.V. oder in seinen Publikationen veröffentlicht werden können. Der JoMa-Projekt e.V. verpflichtet sich, bei Veröffentlichung von Portraitaufnahmen die Erlaubnis des/der Abgebildeten vorher einzuholen. Gruppenaufnahmen werden ohne weitere Rücksprache veröffentlicht. Teilnehmende, die dies ausdrücklich nicht wünschen, müssen dies vor Beginn der Veranstaltung schriftlich mitteilen.